Ab 1. April bis 31. Juli besteht Leinenpflicht im Kanton Aargau.

Leinenpflich im Wald und Waldnähe ab 31. März

Ab dem 1. April gilt im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tiere im Wald, da frei laufende Hunde oft unkontrolliert jagen und Wildtiere aufscheuchen können. Bitte halten Sie sich an die Regelung und tragen Sie dazu bei, dass auch unsere vierbeinigen Waldbewohner ungestört leben können.